DNA.
builderall

Hausordnung für die Vereinsräume des Dair Night Art e.V.
Präambel

Zur Sicherstellung eines harmonischen und geordneten Vereinsbetriebs sowie zur Förderung einer angenehmen und respektvollen Atmosphäre für alle Mitglieder, Künstler*innen, Gäste und Besucher, gelten die nachfolgenden Bestimmungen. Diese sind für alle verbindlich. Der Vorstand übt das Hausrecht aus und wird durch Mitarbeiterinnen des Vereins vertreten. Den Anweisungen dieser Personen ist Folge zu leisten.
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Zweck der Räumlichkeiten
Die Vereinsräume des Dair Night Art e.V. dienen der Förderung von Kunst, Kultur und der gemeinschaftlichen Kreativität durch Ateliers, Studios, Ausstellungen, Workshops sowie kleinere Veranstaltungen.
1.2. Nutzung durch Mitglieder und Gäste
Vereinsmitglieder sowie eingeladene Gäste sind berechtigt, die Räumlichkeiten zu nutzen, sofern sie die folgenden Regeln einhalten.
1.3. Hausrecht und Verantwortung
Der Vorstand sowie seine Vertreter üben das Hausrecht aus und sorgen für die ordnungsgemäße Nutzung der Räume. Alle Mitglieder und Gäste sind verpflichtet, den Anweisungen des Vorstands oder des zuständigen Personals Folge zu leisten.
2. Ordnung und Sauberkeit
2.1. Pflege und Sauberkeit der Räume
Alle Nutzer sind verpflichtet, die Räumlichkeiten und das Inventar pfleglich zu behandeln und für die Sauberkeit während und nach der Nutzung zu sorgen. Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
2.2. Reinigung und Ordnung
Verschmutzungen sind unverzüglich zu beseitigen. Werkzeuge, Materialien und Kunstgegenstände sind nach Gebrauch ordnungsgemäß zurückzustellen und zu reinigen.
2.3. Sauberkeit nach Nutzung
Kunst-, Bastel- und Atelierbereiche sind in einem sauberen Zustand zu hinterlassen. Gläser und Geschirr sind nach der Nutzung zu reinigen und wegzuräumen.
3. Verhalten in den Räumlichkeiten
3.1. Haftung für Schäden
Jeder Nutzerin haftet für Schäden an Vereinseigentum, die durch eigenes Verhalten oder durch Unterlassen von Sorgfaltspflichten verursacht werden.
3.2. Verbotene Substanzen
Das Rauchen sowie der Konsum von E-Zigaretten in den Vereinsräumen ist untersagt. Der Konsum von Drogen und übermäßigem Alkohol ist ebenfalls verboten.
3.3. Diskriminierung und Respekt
Diskriminierendes, rassistisches, sexistisches oder respektloses Verhalten ist nicht gestattet. Alle Mitglieder und Gäste müssen ein respektvolles und inklusives Verhalten gegenüber anderen pflegen.
4. Nutzung der Vereinsräume und des Inventars
4.1. Verwendung von Gemeinschaftsräumen und Equipment
Die gemeinschaftlich genutzten Räume sowie Materialien und Ausstattungen stehen den Mitgliedern kostenfrei zur Verfügung, sofern keine Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen.
4.2. Entfernung von Vereinsgegenständen
Gegenstände aus dem Vereinsinventar dürfen nur mit vorheriger Genehmigung des Vorstands aus den Räumen entfernt werden.
5. Verlassen der Vereinsräume
5.1. Abschließen der Räume
Das letzte anwesende Mitglied oder Gast hat sicherzustellen, dass alle Lichter und elektrischen Geräte ausgeschaltet sind, Fenster verschlossen und Türen verschlossen sind.
5.2. Ruhezeiten
Besondere Rücksichtnahme ist nach 22:00 Uhr im Eingangsbereich und den angrenzenden Bereichen geboten.
6. Schlüssel und Zutritt
6.1. Vergabe und Nutzung von Schlüsseln
Der Vorstand entscheidet über die Vergabe von Schlüsseln. Der Missbrauch von Schlüsseln oder die Weitergabe an Dritte ist strengstens untersagt. Bei Verlust eines Schlüssels ist der Vorstand sofort zu informieren.
6.2. Haftung bei Verlust
Die Kosten für den Austausch von Schlössern und Schlüsseln, die durch den Verlust eines Schlüssels entstehen, trägt die verursachende Person.
7. Sicherheitsvorkehrungen
7.1. Brandschutz und Sicherheit
Alle Nutzer sind verpflichtet, die Brandschutz- und Sicherheitsvorschriften zu beachten. Fluchtwege und Feuerlöscher dürfen nicht blockiert oder verstellt werden.
7.2. Videoüberwachung
Zur Sicherheit der Personen und des Eigentums ist das gesamte Gebäude videoüberwacht. Diese Aufnahmen dienen ausschließlich der Sicherheit und werden gemäß den Datenschutzbestimmungen (DSGVO) verwaltet.
8. Haftung und Versicherung
8.1. Haftung für Schäden an Vereinseigentum
Jeder Nutzer haftet für Schäden, die sie oder er am Vereinseigentum verursacht.
8.2. Haftung für persönliche Gegenstände
Der Verein übernimmt keine Haftung für private Gegenstände, die in die Vereinsräume eingebracht werden. Es wird empfohlen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
9. Foto- und Filmaufnahmen
9.1. Private Aufnahmen
Fotografieren und Filmen für private Zwecke ist erlaubt, sofern keine anderweitigen Hinweise oder Einschränkungen bestehen. Dabei sind Persönlichkeits- und Urheberrechte zu beachten.
9.2. Gewerbliche Aufnahmen
Gewerbliche oder wissenschaftliche Foto- und Filmaufnahmen sind nur mit Zustimmung des Vorstands gestattet.
10. Tagesmitgliedschaften und Gäste
10.1. Tagesmitgliedschaften
Tagesmitgliedschaften sind gegen eine Gebühr erhältlich. Tagesmitglieder haben während der Öffnungszeiten Zugang zu den Vereinsräumen und müssen sich wie reguläre Mitglieder an die Hausordnung halten.
10.2. Gäste der Mitglieder
Mitglieder des Dair Night Art e.V. können Gäste einladen. Diese müssen sich am Welcome Desk registrieren und eine Nutzungsgebühr zahlen. Zur Registrierung sind Name, E-Mail-Adresse und Postanschrift des Gastes erforderlich. Alle Gäste müssen sich in das Gästebuch eintragen.
11. Verstöße und Sanktionen
11.1. Verstöße gegen die Hausordnung
Bei Verstößen gegen diese Hausordnung kann die Nutzung der Vereinsräume temporär oder dauerhaft untersagt werden. Bei schwerwiegenden Verstößen wird ein Hausverbot verhängt.
11.2. Entzug der Mitgliedschaft
Der Vorstand behält sich das Recht vor, Mitgliedern, die wiederholt gegen die Hausordnung verstoßen, die Mitgliedschaft zu entziehen.
12. Präsentation und Werbung
12.1. Der Verein ist berechtigt, Besucher auf der Vereinswebseite, Partner-Websites und über Social-Media-Kanäle wie Instagram und TikTok zu präsentieren und zu verlinken, sofern diese an Veranstaltungen teilnehmen, die vom Verein organisiert werden. Darüber hinaus darf der Verein Bild- und Videomaterial der Werke der Besucher für eigene Social-Media-Kanäle sowie andere Plattformen nutzen, um die Arbeiten des Vereins zu bewerben. Der Verein wird dabei stets darauf achten, dass die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen gewahrt bleiben.
13. Parkplätze
Auf den Flächen des Vereins stehen keine Parkplätze für Gäste oder Personal zur Verfügung. Es wird empfohlen, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen oder in der Umgebung nach verfügbaren Parkmöglichkeiten zu suchen.
14. Lautstärke und Rücksichtnahme
Freiflächen und Außenbereiche: Die Freiflächen und Außenbereiche des Vereinsgeländes werden nicht mit Musik beschallt. Fenster müssen während der Nutzung geschlossen sein, um unnötigen Lärm zu vermeiden.
Lautstärkebegrenzung: Um Lärmbelästigung zu verhindern, sollte die Lautstärke in den Räumlichkeiten auf ein angemessenes Niveau eingestellt werden. Pegel über 85 dB dürfen nur kurzfristig und mit Rücksicht auf andere Nutzerinnen und Anwohnerinnen genutzt werden, um Gehörschäden zu vermeiden.
Kommunikation bei Lautstärkeproblemen: Sollte es zu Beschwerden über die Lautstärke kommen, ist es wichtig, dass alle Beteiligten auf respektvolle Weise auf das Problem hingewiesen werden. Der Dialog sollte freundlich und konstruktiv erfolgen, um eine harmonische Arbeitsatmosphäre zu gewährleisten.
Leise Verhaltensweise vor dem Hauseingang: Personen, die sich vor den Räumlichkeiten aufhalten, z.B. beim Warten oder Rauchen, sollten darauf achten, leise zu sprechen und unnötigen Lärm zu vermeiden, um andere Anwohner*innen nicht zu stören. Eine respektvolle Rücksichtnahme auf die Ruhe der Umgebung ist erforderlich.
Vermeidung von Gruppenansammlungen: Große Gruppen dürfen sich nicht direkt vor dem Hauseingang oder im Innenhof aufhalten, da dies zu erhöhter Lautstärke führen kann und den Zugang zu den Räumlichkeiten behindern könnte. Es wird darum gebeten, größere Ansammlungen an solchen Stellen zu vermeiden.
15. Haftung und Sicherheit
Haftung für Schäden: Der Besucher übernimmt die volle Verantwortung für sämtliche Schäden an seiner Gesundheit und/oder seinem Eigentum sowie für Schäden an Gesundheit und/oder Eigentum Dritter, die durch sein Verhalten in den Räumlichkeiten entstehen. Der Besucher ist verpflichtet, alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, um Schäden zu vermeiden. Eine Haftung des Vereins für solche Schäden ist ausgeschlossen.
Hausordnung als verbindliche Verhaltensrichtlinie: Der Verein stellt dem Besucher eine Hausordnung zur Verfügung, die als verbindliche Verhaltensrichtlinie dient. Diese Hausordnung ist vom Besucher sorgfältig zu lesen und uneingeschränkt zu befolgen. Bei Verstößen gegen die Hausordnung kann der Verein Sanktionen verhängen.
Haftung für Wertgegenstände: Der Verein übernimmt keine Haftung für Schäden oder das Abhandenkommen von Wertgegenständen, die von Besuchern in die Räumlichkeiten eingebracht werden. Jeder Besucher ist für seine persönlichen Gegenstände selbst verantwortlich.
Überwachung und Sicherheitsmaßnahmen: Zu Überwachungszwecken werden Sicherheitskameras installiert, deren Einsatz der Besucher durch den Zutritt zu den Räumlichkeiten akzeptiert wird. Der Verein haftet jedoch nicht für Schäden, die durch Dritte (z.B. Einbrüche) verursacht werden. Auch im Falle eines Brandes übernimmt der Verein keine Haftung für Schäden an der Gesundheit oder dem Eigentum des Besuchers.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Anerkennung der Hausordnung
Mit dem Betreten der Vereinsräume erkennen alle Mitglieder, Gäste und Besucher die Hausordnung an.
12.2. Änderungen der Hausordnung
Änderungen und Ergänzungen dieser Hausordnung können jederzeit durch den Vorstand beschlossen werden. Alle Mitglieder und Gäste werden über solche Änderungen informiert.
Wir danken Ihnen für die Einhaltung der Hausordnung und wünschen allen eine angenehme Zeit im Dair Night Art e.V.
Berlin,
Der Vorstand des Dair Night Art e.V.